RECHNUNGSPRÜFUNG
Ist die Rechnung /die Schadensregulierung nachvollziehbar und in Höhe und Umfang gerechtfertigt?

Die Rechnung einer Unfallreparatur sollte wie jede andere Rechnung auch – geprüft und die Bezahlung nur bei sachlich und rechnerisch korrekter Ausführung vorgenommen werden. Ansonsten besteht Anspruch auf Korrektur. Ich überprüfe für Sie, ob die angegebene Leistung tatächlich erbracht wurde.
Erst nach erfolgter Rechnungsprüfung sollte die Rechnung, die im Falle eines unverschuldeten Autounfalls gegebenenfalls die Versicherung übernimmt, beglichen werden.
Erst nach erfolgter Rechnungsprüfung sollte die Rechnung, die im Falle eines unverschuldeten Autounfalls gegebenenfalls die Versicherung übernimmt, beglichen werden.
Die Rechnungsprüfung sorgt übrigens auch für stabilere Versicherungsbeiträge.